Seit dem 24.08.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung in Thüringen. Dabei ist die 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen) nicht mehr allein ausschlaggebend für die jeweils geltenden Warnstufen 1 – 3. Parameter zur Bestimmung der Warnstufe sind der Leitindikator (7-Tage-Inzidenz des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), der Schutzwert (Hospitalisierungsinzidenz = Neuaufnahmen an COVID-Patienten pro 100000 Einwohner je Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) sowie der Belastungswert (Auslastung der Intensivstationen in Thüringen). Eine Übersicht hierzu kann im Folgenden aufgerufen werden: