06.09.2021 - Neue Corona-Verordnung in Thüringen

  

Seit dem 24.08.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung in Thüringen. Dabei ist die 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen) nicht mehr allein ausschlaggebend für die jeweils geltenden Warnstufen 1 – 3. Parameter zur Bestimmung der Warnstufe sind der Leitindikator (7-Tage-Inzidenz des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), der Schutzwert (Hospitalisierungsinzidenz = Neuaufnahmen an COVID-Patienten pro 100000 Einwohner je Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) sowie der Belastungswert (Auslastung der Intensivstationen in Thüringen). Eine Übersicht hierzu kann im Folgenden aufgerufen werden:

Übersicht Frühwarnsystem

Erst, wenn der Leitindikator und mindestens ein weiterer Indikator die Grenzwerte überschreiten, gilt die nächste Warnstufe. Bei dreitägiger Überschreitung der Grenzwerte für Leitindikator plus einem weiteren Zusatzindikator gilt die nächst höhere Warnstufe. Werden die Werte 7 Tage unterschritten, geht es eine Stufe zurück.

Die Maßnahmen der Warnstufen 1 und 2 treffen die zuständigen Behörden vor Ort (Gesundheitsämter). In Warnstufe 3 sind flächendeckende Einschränkungen zu erwarten. Damit soll auf lokale Geschehen gezielt reagiert werden, ohne dass zwangsläufig alle Bereiche von Maßnahmen betroffen sind. Der Gesetzgeber hat in einem zu der Verordnung gehörenden Eindämmungserlass (https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Eindaemmungskonzept/Corona-Eindaemmungserlass_23.08.2021.pdf) festgeschrieben, was angemessene Maßnahmen sind. Dazu gehört, dass es z.B. in Warnstufe 1 und 2 keine flächendeckenden Schließungen geben soll. Wichtig für den organisierten Sport ist, dass die Ausnahmen für den Sport der Kinder bis 14 Jahre und für den Kader- und Profisport weitestgehend aufrecht erhalten bleiben.

Informationen zum Frühwarnsystem und tagesaktuelle Werte finden Sie auch hier: https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem.

Bild: Landessportbund Thüringen